Um aus den Erlösen der Stiftung die Ziele des Stiftungszwecks zu realisieren, bedarf es einer kontinuierlichen Erhöhung des Stiftungskapitals durch Zustiftungen.
Wenn Sie sich entschlossen haben mit einem Teil Ihres Vermögens einen sozialen Zweck erfüllen zu wollen und der von Ihnen in Erwägung gezogene Betrag in Verbindung mit Ihrem Namen dauerhaft wirken soll, dann sollten Sie die von uns gegründete Stiftung durch Ihre Zustiftung unterstützen.
Natürlich sind Zuwendungen an Stiftungen genauso steuerlich absetzbar wie es Spenden an gemeinnützige Organisationen sind.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Zuwendung das Stiftungskapital erhöhen soll, so müssen Sie dies ausdrücklich auf Ihrer Überweisung durch den Zusatz „Zustiftung“ kenntlich machen. Andernfalls wird Ihre Überweisung wie eine Spende behandelt, ohne dass sie das Stiftungskapital erhöht. Wenn Sie eine Spenden- oder Zuwendungsbescheinigung benötigen, vergessen Sie bitte nicht, auf dem Überweisungsträger Ihre Adressdaten anzugeben.
Eine besondere Art einen Teil Ihres Vermögens segensreich wirken zu lassen, ist die testamentarische Willenserklärung. Wenn Sie testamentarisch verfügen wollen, dass die Arbeit der Stiftung auf diesem Wege gestützt werden soll, so sollten Sie dies mit einem Notar oder mit der
Stiftergemeinschaft der Förde Sparkasse
Geschäftsführer
Carsten Zarp
Telefon:0431 592-1300
besprechen. Sie können sicher sein, kompetent beraten zu werden.
Die Bankverbindung der Stiftung lautet:
Stiftung Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche Kiel
Förde Sparkasse
Bankleitzahl 21050170
Kontonummer 1001577483